Details
Angebotsart
Usage
VENTE
Grundstücksfläche
1250
Parzellenfläche
1250
Verfügbarkeit
Disponibilité
Nach Vereinbarung
Referenz
Référence
26-914-03
Verkaufspreis
CHF 1'390'000.-
Beschreibung
body
*** EIN BAUGRUNDSTÜCK MIT VIELFÄLTIGEN ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN ***
Dieses in Blonay gelegene Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 1’250 m² bietet eine besonders interessante Gelegenheit für die Realisierung eines Wohnprojekts in einer begehrten Lage an der Waadtländer Riviera mit Panoramablick auf den Genfer See und die Berge.
Das Grundstück ist gemäß dem geltenden Flächennutzungsplan derzeit als Randzone C ausgewiesen und für den Bau von Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen. Somit lässt sich der Bau einer Einfamilienvilla, eines Doppelhauses oder von zwei übereinanderliegenden Wohnungen in Betracht ziehen.
Je nach gewählter architektonischer Variante kommen zwei Hauptmöglichkeiten in Frage:
* eine maximale Grundfläche von etwa 156 m², was einem Geschossflächenzahl von 1/8 entspricht, mit einer Gesimshöhe von bis zu 6,50 Metern;
* eine maximale Grundfläche von etwa 208 m², was einem Geschossflächenzahl von 1/6 entspricht, mit einer auf 4,50 Meter begrenzten Gesimshöhe.
Das Gebäude darf zwei Hauptgeschosse umfassen. Ein Teil des Untergeschosses könnte ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt werden, und zwar bis zur Hälfte seiner Fläche, sofern die geltenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen in Artikel 22bis der Gemeindeverordnung, eingehalten werden.
Die derzeit geltende Verordnung legt keinen Flächennutzungsindex fest. Die realisierbare Wohnfläche hängt somit von der gewählten Bauart, der Anzahl der Stockwerke, der Ausgestaltung des Dachgeschosses und des Untergeschosses sowie von der Lage des zukünftigen Gebäudes ab.
Das Grundstück ist an die wichtigsten Versorgungsnetze anschließbar. Die Trinkwasserleitungen sowie die Netzwerke für die Abwasser- und Regenwasserableitung befinden sich auf Straßenebene.
Es muss eine einzige Zufahrt vorgesehen werden. Eine Anbindung über benachbarte Grundstücke könnte in Betracht gezogen werden, sofern ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht besteht oder geschaffen wird.
Das Grundstück ist derzeit von keiner Ausweisungszone betroffen. Im Rahmen der Revision des PACom Centre dürfte es weiterhin für Wohnzwecke in einer Zone mit sehr geringer Bebauungsdichte ausgewiesen bleiben, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch die Gemeinde und den Kanton.
Dank ihrer großzügigen Fläche, ihrer Wohnzweckbestimmung und der verschiedenen möglichen Bauvarianten stellt diese Parzelle eine attraktive Gelegenheit für eine Privatperson dar, die eine Einfamilienvilla errichten möchte, oder für ein Familienprojekt mit zwei Wohneinheiten.
Die genannten Baumöglichkeiten dienen lediglich als Anhaltspunkt. Jedes Projekt muss einer architektonischen Machbarkeitsstudie unterzogen und vorab von den zuständigen kommunalen Behörden genehmigt werden.
Dieses in Blonay gelegene Baugrundstück mit einer Fläche von ca. 1’250 m² bietet eine besonders interessante Gelegenheit für die Realisierung eines Wohnprojekts in einer begehrten Lage an der Waadtländer Riviera mit Panoramablick auf den Genfer See und die Berge.
Das Grundstück ist gemäß dem geltenden Flächennutzungsplan derzeit als Randzone C ausgewiesen und für den Bau von Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten vorgesehen. Somit lässt sich der Bau einer Einfamilienvilla, eines Doppelhauses oder von zwei übereinanderliegenden Wohnungen in Betracht ziehen.
Je nach gewählter architektonischer Variante kommen zwei Hauptmöglichkeiten in Frage:
* eine maximale Grundfläche von etwa 156 m², was einem Geschossflächenzahl von 1/8 entspricht, mit einer Gesimshöhe von bis zu 6,50 Metern;
* eine maximale Grundfläche von etwa 208 m², was einem Geschossflächenzahl von 1/6 entspricht, mit einer auf 4,50 Meter begrenzten Gesimshöhe.
Das Gebäude darf zwei Hauptgeschosse umfassen. Ein Teil des Untergeschosses könnte ebenfalls zu Wohnzwecken genutzt werden, und zwar bis zur Hälfte seiner Fläche, sofern die geltenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen in Artikel 22bis der Gemeindeverordnung, eingehalten werden.
Die derzeit geltende Verordnung legt keinen Flächennutzungsindex fest. Die realisierbare Wohnfläche hängt somit von der gewählten Bauart, der Anzahl der Stockwerke, der Ausgestaltung des Dachgeschosses und des Untergeschosses sowie von der Lage des zukünftigen Gebäudes ab.
Das Grundstück ist an die wichtigsten Versorgungsnetze anschließbar. Die Trinkwasserleitungen sowie die Netzwerke für die Abwasser- und Regenwasserableitung befinden sich auf Straßenebene.
Es muss eine einzige Zufahrt vorgesehen werden. Eine Anbindung über benachbarte Grundstücke könnte in Betracht gezogen werden, sofern ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht besteht oder geschaffen wird.
Das Grundstück ist derzeit von keiner Ausweisungszone betroffen. Im Rahmen der Revision des PACom Centre dürfte es weiterhin für Wohnzwecke in einer Zone mit sehr geringer Bebauungsdichte ausgewiesen bleiben, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch die Gemeinde und den Kanton.
Dank ihrer großzügigen Fläche, ihrer Wohnzweckbestimmung und der verschiedenen möglichen Bauvarianten stellt diese Parzelle eine attraktive Gelegenheit für eine Privatperson dar, die eine Einfamilienvilla errichten möchte, oder für ein Familienprojekt mit zwei Wohneinheiten.
Die genannten Baumöglichkeiten dienen lediglich als Anhaltspunkt. Jedes Projekt muss einer architektonischen Machbarkeitsstudie unterzogen und vorab von den zuständigen kommunalen Behörden genehmigt werden.
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